| Regeln - Ausführung der Würfe |
16. Die Ausführung der Würfe16.1 Alle Spieler müssen die der betreffenden Regel entsprechende Stellung eingenommen haben. Eine falsche Ausgangsstellung bei den Würfen ist zu korrigieren (siehe jedoch 13:4,16:7). Vor der Ausführung aller Würfe muss sich der Ball in der Hand des Werfers befinden. 16.2 Bei der Ausführung des An-, Ein-, Frei- oder 7-m-Wurfs muss ein Teil des einen Fußes ununterbrochen am Boden bleiben (13:1o). Der andere Fuß darf wiederholt vom Boden abgehoben und wieder hingesetzt werden. 16.3 Das Spiel muss von den Schiedsrichtern angepfiffen werden: a) bei Wiederaufnahme des Spiel (2:4,10:3,13:7,14:3,15:3); b) bei Verzögerung in der Ausführung des Ein-, Ab- und Freiwurfs (11:2,12:2,13:2); c) nach einer Korrektur oder Ermahnung (13:4,16:7); d) nach einer Verwarnung (17:1); e) nach einer Hinausstellung (17:3); f) nach einer Disqualifikation (17:5); g) nach einem Ausschluss (17:7); h) bei gegensätzlicher Auffassung der Schiedsrichter über die Richtung der Spielfortsetzung (18:9). Nach dem Anpfiff eines Wurfs muss der Werfer den Ball innerhalb von 3 Sekunden spielen (13:1o). 16.4 Ein Wurf gilt als ausgeführt, wenn der Ball die Hand des Werfers verlassen hat (siehe jedoch 12:2,15:3). Bei der Ausführung eines Wurfs darf der Ball vom Werfer einem Mitspieler nicht übergeben beziehungsweise von diesem berührt werden (13:1o). 16.5 Der Werfer darf den Ball erst wieder berühren, nachdem dieser einen anderen Spieler, Torpfosten oder Latte berührt hat (13:1o). 16.6 Alle Würfe (außer 15:3) können unmittelbar zu einem Tor führen (siehe jedoch 9:1, 12:2). 16.7 Bei der Ausführung des An-, Ein- oder Freiwurfs darf eine falsche Ausgangsstellung der Gegenspieler von den Schiedsrichtern nicht korrigiert werden, wenn der werfenden Mannschaft bei sofortiger Ausführung kein Nachteil entsteht. Entsteht ein Nachteil, ist die falsche Ausgangsstellung zu korrigieren (16:3c). Pfeifen die Schiedsrichter trotz falscher Aufstellung des Gegenspielers an, so ist der in falscher Ausgangsstellung befindliche Spieler voll aktionsfähig. Wenn der Gegenspieler durch Zunahestehen oder sonstige Regelwidrigkeiten die Ausführung eines Wurfs verzögert oder beeinflusst, ist er zu verwarnen und im Wiederholungsfalle hinauszustellen (17:1c, 17:3e, siehe jedoch 12:2). |