Regeln - Ausführung der Würfe  

17. Die Strafen

17.1 Eine Verwarnung kann gegeben werden bei:

a) Regelwidrigkeiten im Verhalten zum Gegenspieler (5:6, 8:3).

Eine Verwarnung ist zu geben bei:

b) progressiv zu bestrafenden Regelwidrigkeiten im Verhalten zum Gegenspieler (8:4);

c) Regelwidrigkeiten bei der Ausführung eines gegnerischen Wurfes (16:7);

d) unsportlichem Verhalten, auch eines Offiziellen (17:11, 17:12a und c).

17.2 Die Verwarnung ist dem Fehlbaren und dem Sekretär/Zeitnehmer vom Schiedsrichter durch Hochhalten der Gelben Karte anzuzeigen.

Kommentar:

Die Gelbe Karte sollte ein Format von etwa 12 x 9 cm haben.

Die Schiedsrichter sollten gegen den einzelnen Spieler nur eine und gegen die Mannschaft insgesamt nur drei Verwarnungen aussprechen.

Ein bereits hinausgestellter Spieler sollte nicht mehr verwarnt werden.

Gegen die Offiziellen einer Mannschaft sollte nur eine Verwarnung ausgesprochen werden.

17.3 Eine Hinausstellung ist zu geben bei:

a) fehlerhaftem Wechseln oder regelwidrigem Eintreten (4:4-6);

b) wiederholten, progressiv zu bestrafenden Regelwidrigkeiten im Verhalten zum Gegenspieler (8:4);

c) wiederholtem unsportlichen Verhalten eines Spielers auf der Spielfläche (8:4,17:11) oder außerhalb während eines Team-Time-out;

d) Nichtniederlegen des Balles bei Entscheidungen gegen die Ballführende Mannschaft (13:8);

e) wiederholten Regelwidrigkeiten bei der Ausführung eines gegnerischen Wurfes (16:7);

f) Disqualifikation eines Spielers oder Offiziellen (17:5).

In Ausnahmefällen braucht der Hinausstellung keine Verwarnung vorauszugehen.

17.4 Die Hinausstellung ist dem fehlbaren Spieler und dem Sekretär/Zeitnehmer durch das Hinausstellungszeichen ­ Hochhalten eines gestreckten Armes mit zwei erhobenen Fingern ­ deutlich anzuzeigen.

Die Hinausstellung erfolgt immer für eine Spielzeit von 2 Minuten, die dritte Hinausstellung des selben Spielers ist mit einer Disqualifikation verbunden (17:5e).

17.5Während der Hinausstellungszeit darf der hinausgestellte Spieler nicht eingesetzt und die Mannschaft nicht ergänzt werden.

Die Hinausstellungszeit beginnt mit dem Wiederanpfiff des Spiels.

Ist die Hinausstellungszeit eines Spielers beim Ende der 1. Halbzeit nicht beendet, läuft sie vom Beginn der 2. Halbzeit an weiter. Das gleiche gilt bei Spielverlängerungen.

17.6 Eine Disqualifikation ist auszusprechen bei:

a) Betreten der Spielfläche durch einen nicht teilnahmeberechtigten Spieler (4:3,17:6);

b) grober Regelwidrigkeit im Verhalten zum Gegenspieler (8:5);

c) wiederholtem unsportlichen Verhalten eines Offiziellen oder eines Spielers außerhalb der Spielfläche (17:6, 17:11, 17:12d - siehe jedoch 17:3c);

d) grob unsportlichem Verhalten (8:6), auch eines Offiziellen (17:6, 17:11, 17:12b und d);

e) einer dritten Hinausstellung (17:4);

f) Tätlichkeit eines Offiziellen (17:6, 17:7 Kommentar).

17.7 Die Disqualifikation eines Spielers oder eines Offiziellen während der Spielzeit ist immer mit einer Hinausstellung verbunden. 17:6 Die Disqualifikation ist dem Fehlbaren und Sekretär/Zeitnehmer nach Spielzeitunterbrechung durch Hochhalten der Roten Karte anzuzeigen.

Die Disqualifikation eines Spielers oder eines Offiziellen gilt immer für den Rest der Spielzeit. Der Spieler oder der Offizielle muss sowohl die Spielfläche als auch den Auswechselraum sofort verlassen. Das Verlassen des Auswechselraums beinhaltet, sich außerhalb des Einflussbereichs der Mannschaft zu begeben.

Mit der Disqualifikation eines Spielers oder eines Offiziellen vermindert sich die Zahl der Spieler beziehungsweise der Offiziellen einer Mannschaft (ausgenommen: 17:12b). Es ist jedoch erlaubt, nach Ablauf einer Hinausstellung auf der Spielfläche die Zahl der Spieler zu ergänzen (siehe Kommentar 4:6).

Die Rote Karte sollte ein Format von etwa 12 x 9 cm haben. 17:7 Ein Ausschluss ist auszusprechen bei: Tätlichkeit während der Spielzeit, auch außerhalb der Spielfläche (2:1, 2:2, 2:7, 8:7,17:8-9).

Kommentar:

Tätlichkeit ist eine bewusste, besonders starke regelwidrige körperliche Einwirkung (8:7) auf den Körper eines Anderen (Spieler, Schiedsrichter, Sekretär/Zeitnehmer, Offizieller oder Zuschauer).

Anspucken ist einer Tätlichkeit gleichzusetzen.

17.8 Der Ausschluss ist dem fehlbaren Spieler und dem Sekretär/ Zeitnehmer nach Spielzeitunterbrechung direkt mitzuteilen.

Das Zeichen des Schiedsrichters gegenüber dem Spieler sind die in Kopfhöhe gekreuzten Unterarme.

Der Ausschluss gilt immer für den Rest der Spielzeit und die Mannschaft muss auf der Spielfläche mit einem Spieler weniger spielen.

Der ausgeschlossene Spieler darf nicht ersetzt werden und muss die Spielfläche sowie den Auswechselraum sofort verlassen. 17:9 Begeht ein Spieler, nachdem er hinausgestellt worden ist, ein Vergehen, ist bis zum Wiederanpfiff nur die schwerstwiegende Strafe auszusprechen.

17.10 Wird ein Torwart hinausgestellt, disqualifiziert oder ausgeschlossen, muss ein anderer Spieler als Torwart eingesetzt werden (4:1).

17.11 Bei unsportlichem Verhalten, sei es auf der Spielfläche oder außerhalb derselben, haben die Schiedsrichter den fehlbaren Spieler zu verwarnen (17:1d).

Im Wiederholungsfall ist der auf der Spielfläche befindliche Spieler hinauszustellen (17:3c), während der außerhalb der Spielfläche befindliche Spieler (Auswechsel- oder hinausgestellter Spieler) zu disqualifizieren ist (17:5c, 17:6).

Bei unsportlichem Verhalten eines Offiziellen ist dieser zu verwarnen (17:1d) und im Wiederholungsfall zu disqualifizieren (17:5c, 17:6).

Wird ein Fehlverhalten (unsportliches Verhalten oder Tätlichkeit) während einer Spielunterbrechung begangen, ist das Spiel mit dem der Spielsituation entsprechenden Wurf wieder aufzunehmen.

Kommentar:

Als unsportliches Verhalten sind physische oder verbale Äußerungen zu werten, die im Widerspruch zum Sportgeist stehen.

Betreten der Spielfläche durch Offizielle ohne Genehmigung (4:4) ist als unsportliches oder grob unsportliches Verhalten zu ahnden.

Werden von einem Spieler oder Offiziellen gleichzeitig oder in direkter Folge vor dem Wiederanpfiff mehrere Vergehen (Regelverstöße, unsportliches Verhalten, Tätlichkeit) begangen, die verschieden schwere Strafen verdienen, ist nur die schwerstwiegende Strafe zu verhängen.

17.12 Unsportliches Verhalten oder Tätlichkeit in der Wettkampfstätte ist wie folgt zu ahnden:

Vor dem Spiel:

a) bei unsportlichem Verhalten mit Verwarnung (17:1d);

b) bei grob unsportlichem Verhalten oder Tätlichkeit mit Disqualifikation (17:5d, f), nach welcher die Mannschaft mit 12 Spielern beginnen darf;

Während der Pause:

c) bei unsportlichem Verhalten mit Verwarnung (17:1d);

d) bei wiederholtem oder grob unsportlichem Verhalten oder Tätlichkeit mit Disqualifikation (17:5c, d, f);

Nach dem Spiel:

e) schriftliche Meldung.