Regeln - Schiedsrichter  

18. Die Schiedsrichter

18.1 Jedes Spiel wird von zwei gleichberechtigten Schiedsrichtern geleitet, denen ein Sekretär und ein Zeitnehmer zur Seite stehen.

18.2 Die Aufsicht über das Verhalten der Spieler beginnt für die Schiedsrichter mit dem Betreten der Wettkampfstätte und endet mit deren Verlassen.

18.3 Die Schiedsrichter prüfen vor dem Spiel den Zustand der Spielfläche, der Tore und der Spielbälle (3:1); sie bestimmen den Ball, mit dem gespielt werden muss. Bei gegensätzlicher Auffassung entscheidet der erstgenannte Schiedsrichter.

Außerdem stellen die Schiedsrichter die Anwesenheit der beiden Mannschaften in vorschriftsmäßiger Spielkleidung fest, prüfen das Spielprotokoll, die Ausrüstung der Spieler, die Besetzung der Auswechselräume sowie die Anwesenheit und Identität der beiden eingetragenen Mannschafts-verantwortlichen.

Regelwidrigkeiten sind zu beseitigen (4:7).

18.4 Das Losen wird vom erstgenannten Schiedsrichter vor Beginn des Spiels in Gegenwart des anderen Schiedsrichters und beider Mannschaftsführer vorgenommen (10:1).

18.5 Der Zweitgenannte Schiedsrichter platziert sich bei Spielbeginn als Feldschiedsrichter in der Hälfte des Spielfelds, in der sich die anwerfende Mannschaft befindet.

Er eröffnet das Spiel mit dem Anpfiff zum Anwurf (10:3).

Wenn nach Beginn des Spiels die nicht anwerfende Mannschaft in Ballbesitz gelangt, wird er Torschiedsrichter an der Torauslinie in seiner Spielhälfte.

Der andere Schiedsrichter beginnt als Torschiedsrichter an der anderen Torauslinie. Er wird Feldschiedsrichter, wenn die Mannschaft seiner Spielfeldhälfte angreifende Mannschaft wird.

Während des Spiels müssen die Schiedsrichter mehrmals die Seiten wechseln.

18.6 Grundsätzlich muss das Spiel von denselben Schiedsrichtern geleitet werden.

Sie wachen über die Einhaltung der Spielregeln und müssen Regelverstöße ahnden (siehe jedoch 13:6,14:10).

Fällt ein Schiedsrichter während des Spiels aus, leitet der andere das Spiel alleine.

18.7 Es ist grundsätzlich Aufgabe des Feldschiedsrichters zu pfeifen bei:

a) Ausführung aller Würfe gemäß den Regeln 16:3 a-h sowie nach Spielzeitunterbrechung (2:4);

b) Ablauf der Spielzeit, wenn das automatische Schlusssignal nicht ertönt oder der Zeitnehmer das Schlusssignal nicht gegeben hat.

Der Torschiedsrichter pfeift bei:

c) Torgewinn (9:1).

18.8 Wenn beide Schiedsrichter bei einem Regelverstoß gegen dieselbe Mannschaft pfeifen, aber unterschiedlicher Auffassung über die Bestrafung sind, gilt immer die schwerstwiegende Strafe.

18.9 Wenn beide Schiedsrichter bei einem Regelverstoß pfeifen oder der Ball die Spielfläche verlassen hat, die Schiedsrichter aber gegensätzlicher Auffassung über die Richtung der Spielfortsetzung sind, gilt immer die Entscheidung des Feldschiedsrichters.

Nach deutlicher Zeichengebung durch den Feldschiedsrichter wird das Spiel mit Anpfiff fortgesetzt (16:3h).

18.10 Beide Schiedsrichter sind für das Zählen (Notieren) der Tore verantwortlich.

Außerdem notieren sie Verwarnungen, Hinausstellungen, Disqualifikationen und Ausschlüsse.

18.11 Beide Schiedsrichter sind für die Beaufsichtigung (Kontrolle) der Spielzeit verantwortlich. Entstehen Zweifel über die Richtigkeit der Zeitmessung, entscheidet der erstgenannte Schiedsrichter.

18.12 Nach dem Spiel sind die Schiedsrichter dafür verantwortlich, dass das Spielprotokoll ordnungsgemäß ausgefüllt ist.

Disqualifikationen außerhalb der Spielfläche oder nach Vergehen gegen die Schiedsrichter sowie Ausschlüsse sind im Spielprotokoll zu begründen (17:5c, d, f; 17:7).

18.13 Die Tatsachenfeststellungen der Schiedsrichter aufgrund ihrer Beobachtungen sind unanfechtbar.

Gegen Entscheidungen, die im Widerspruch zu den Spielregeln stehen, kann Einspruch erhoben werden.

Während des Spiels sind die Mannschaftsverantwortlichen berechtigt, die Schiedsrichter anzusprechen.

18.14 Beide Schiedsrichter haben das Recht, das Spiel zu unterbrechen oder abzubrechen.

Vor Abbruch müssen aber alle Möglichkeiten zur Fortsetzung des Spiels ausgeschöpft werden.

18.15 Die schwarze Spielkleidung ist den Schiedsrichtern vorbehalten.