Regeln - Sekretär und Zeitnehmer  

19. Der Sekretär und der Zeitnehmer

19.1 Der Sekretär kontrolliert die Spielerliste (nur die eingetragenen Spieler sind teilnahmeberechtigt) und mit dem Zeitnehmer das Eintreten mannschaftsergänzender oder hinausgestellter Spieler.

Er führt das Spielprotokoll mit den dazu erforderlichen Angaben (Tore, Verwarnungen, Hinausstellungen, Disqualifikationen und Ausschlüsse).

19.2 Der Zeitnehmer kontrolliert:

a) die Spielzeit (2:1-2, 2:4, 2:7); das Anhalten und Weiterlaufen der Uhren veranlassen die Schiedsrichter (2:4);

b) die ordnungsgemäße Besetzung der Auswechselbank (4:1); c) mit dem Sekretär das Eintreten mannschaftsergänzender Spieler (4:3);

d) das Aus- und Eintreten der Auswechselspieler (4:4-5);

e) das Eintreten Nichtberechtigter Spieler (4:6);

f) die Zeit der hinausgestellten Spieler (17:4).

Wenn keine öffentliche Zeitmessanlage mit automatischem Schlusssignal vorhanden ist, gibt der Zeitnehmer bei Halbzeit und Spielende ein deutliches Signal.

19.3 Bei Spielzeitunterbrechung ist vom Zeitnehmer den Mannschaftsverantwortlichen die gespielte oder noch zu spielende Zeit bekannt zu geben (ausgenommen bei öffentlicher Zeitmessanlage).

19.4 Sofern die Zeitmessanlage nicht auch für die Anzeige von Hinausstellungszeiten (bei IHF-Spielen mindestens drei pro Mannschaft) eingerichtet ist, trägt der Zeitnehmer die Zeit des Wiedereintritts und die Trikotnummer des hinausgestellten Spielers in eine Karte ein, die am Zeitnehmertisch aufgestellt wird. Sollten diese Einrichtungen nicht vorhanden sein, wird die Karte dem Mannschaftsverantwortlichen ausgehändigt.