| Regeln - Verhalten zum Gegner |
8. Das Verhalten zum GegnerEs ist erlaubt: 8.1 a) Arme und Hände zu benutzen, um den Ball zu blocken oder in Ballbesitz zu gelangen; b) dem Gegenspieler mit einer offenen Hand den Ball aus jeder Richtung wegzuspielen; c) den Gegenspieler mit dem Körper zu sperren, auch wenn er nicht in Ballbesitz ist; d) von vorne mit angewinkelten Armen Körperkontakt zum Gegenspieler aufzunehmen, ihn zu kontrollieren und zu begleiten. Es ist nicht erlaubt: 8.2 a) dem Gegenspieler den gefassten Ball zu entreißen oder wegzuschlagen; b) den Gegenspieler mit Armen, Händen oder Beinen zu sperren oder ihn wegzudrängen; c) den Gegenspieler zu klammern, festzuhalten, zu stoßen, ihn anzurennen oder anzuspringen; d) den Gegenspieler auf andere Weise (mit oder ohne Ball) regelwidrig zu stören, zu behindern oder zu gefährden. Kommentar: Die in Regel 8:2a) bis d) aufgeführten Regelwidrigkeiten betreffen Abwehr- wie Angriffsspieler gleichermaßen. Ein Angreiferfoul liegt insbesondere vor, wenn ein Angriffsspieler auf einen Abwehrspieler aufläuft bzw. diesen anspringt. Dabei muss sich der Abwehrspieler im Moment des Körperkontakts bereits vor dem Angriffsspieler und in korrekter Abwehrposition befinden. Er darf sich nicht vorwärts bewegen. 8.3 Bei Regelwidrigkeiten im Verhalten zum Gegenspieler (8:2a -d) ist auf Freiwurf (13:1g) bzw. auf 7-m-Wurf (14:1a) zu entscheiden. 8.4 Bei Regelwidrigkeiten, bei denen sich die Aktion überwiegend oder ausschließlich gegen den Gegenspieler und nicht gegen den Ball richtet, ist progressiv zu bestrafen (17:1b, 17:3b). Die Anwendung der progressiven Bestrafung gilt auch bei unsportlichem Verhalten (17:1d). 8.5 Ein Spieler, der den Gegenspieler gesundheitsgefährdend angreift, ist zu disqualifizieren (17:5b), insbesondere, wenn er a) einem in der Wurfaktion befindlichen Spieler von der Seite oder von hinten auf den Wurfarm schlägt oder den Wurfarm zurückreißt; b) eine Aktion so ausführt, dass der Gegenspieler an Kopf oder Hals getroffen wird; c) mit Fuß, Knie oder in anderer Weise den Gegenspieler am Körper trifft; d) einen im Lauf oder im Sprung befindlichen Gegenspieler stößt oder so attackiert, dass dieser dadurch die Körperkontrolle verliert. 8.6 Grob unsportliches Verhalten (17:5d) ist mit Disqualifikation zu ahnden. 8.7 Bei einer Tätlichkeit während der Spielzeit ist der fehlbare Spieler auszuschließen (17:7 - 9). |