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14. Folgen einer direkten Disqualifikation (17:5b, d)
Eine Disqualifikation wegen "grober Regelwidrigkeit" oder "grob un-sportlichen Verhaltens" ist grundsätzlich nur bis zur Beendigung des laufenden Spiels wirksam und als Tatsachenfeststellung des Schiedsrichters anzusehen; außer bei Vergehen gegen die Schiedsrichter soll die Disqualifikation also keine weiteren Folgen nach sich ziehen.
15. Hinausstellung (Reduzierung der Mannschaft auf der Spielfläche) in Verbindung mit direkter Disqualifikation (17:5 a, b, c, d, f, letzter Absatz, 17:6, 17:8-9)
Mit der Disqualifikation eines Offiziellen, eines Auswechselspielers oder eines hinausgestellten Spielers ist immer eine Reduzierung der Mannschaft für 2 Minuten verbunden, die ein "anderer Spieler" abzugelten hat (4:6).
Wenn ein hinausgestellter Spieler ein weiteres Vergehen begeht, bevor das Spiel wieder angepfiffen ist, sind diese als zusammenhängende Vergehen zu betrachten und nur mit der schwerstwiegenden Strafe zu belegen.
Erfolgt das weitere Vergehen (außer einer Tätlichkeit, die immer mit Ausschluss zu ahnden ist laut Regel 17:7-9) nach dem Wiederanpfiff, wird der fehlbare Spieler disqualifiziert und erhält eine zusätzliche Hinausstellung, die ein "anderer Spieler" abzugelten hat (4:6).
16. Unterbrechung des Spiels (4:5, 18:14)
Wird das Spiel aufgrund einer Schiedsrichterwahrnehmung oder der Wahrnehmung eines Technischen Delegierten der IHF oder des Kontinents unterbrochen und werden Spieler oder Offizielle ermahnt oder bestraft, muss das Spiel mit einem Freiwurf für die gegnerische Mannschaft von der Stelle des Vergehens oder, wenn sich der Ball an einer für die gegnerische Mannschaft günstigeren Stelle befindet, dort fortgesetzt werden.
Ist dadurch eine klare Torgelegenheit vereitelt worden, ist auf 7-m-Wurf zu entscheiden.
Hat jedoch der Zeitnehmer nur auf Grund eigener Wahrnehmung das Spiel unterbrochen, ist es mit dem der Spielsituation entsprechenden Wurf wieder aufzunehmen. Er sollte grundsätzlich jedoch nur bei einer Spielunterbrechung auf ein Vergehen aufmerksam machen.
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